Rechtliche Grundlagen
Als erster Hochschulkanton in der Schweiz hat der Kanton Bern 1990 die universitäre Gleichstellung mit der Gründung der Abteilung für die Gleichstellung institutionalisiert. Das 1995 in Kraft getretene «Reglement für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Universität Bern» sieht eine Reihe von Massnahmen vor, mit denen eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in sämtlichen universitären Bereichen erreicht werden soll.
Gemeinsam mit der Kommission für die Gleichstellung unterstützt die Abteilung für Chancengleichheit die Umsetzung des Reglements.
Reglementarische Grundlagen betreffend "Chancengleichheit" über die Gleichstellung von Frauen und Männern hinaus, werden zu gegebener Zeit hier aufgeschaltet.