Nachhaltigkeit an der Universität Bern
Die Universität Bern hat sich in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung (BV Art. 2.4, Art. 73; SR 101) und dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Art. 30 HFKG) dem Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie nimmt ihre ethische Verantwortung wahr und bekennt sich dazu, Nachhaltigkeit als Querschnittsthema in allen universitären Bereichen (Lehre, Forschung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Betrieb) zu integrieren und einen respektvollen Umgang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen zu fördern.
Die Universitätsleitung hat die Nachhaltige Entwicklung in Leitbild, Vision und Strategie 2030 aufgenommen und die Verantwortlichkeit im Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung verankert. Am 1. Juni 2012 wurde eine Abteilung für Nachhaltige Entwicklung geschaffen. Ausserdem verfügt die Universität Bern seit Frühling 2012 über eine ständige Kommission für Nachhaltige Entwicklung, in der alle Fakultäten, die Universitätsleitung, der Mittelbau, die Studierenden sowie die Verwaltungsdirektion und das CDE vertreten sind.