Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht die Würde eines Doctor iuris honoris causa Herrn Dr. Antoine F. Goetschel, Zürich.
Laudatio
Antoine F. Goetschel,
- einem kreativen Vordenker und einem aktiven Wegbereiter des Tierrechts und des Tierschutzrechts in der Schweiz;
- der sich lange Zeit und mit Erfolg für die Ergänzung der Bundesverfassung um die «Würde der Kreatur» (auch für Tiere) eingesetzt hat;
- der sehr massgeblich zur Aufnahme der «Grundsatzartikel Tiere» in das Bundesrecht beigetragen hat;
- der durch seine zahlreichen Schriften und seine praktische Tätigkeit, etwa als «Tieranwalt» im Kanton Zürich, die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Tierrecht befruchtet hat;
- der durch seine unermüdliche Aufbauarbeit dem Tier im Recht schon früh eine Stimme verschafft hat.
Werdegang
- geboren 1958 in Zürich
- bis 1983 Studium an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Universität Zürich, Lizenziat
- 1986 Zürcherische Rechtsanwaltsprüfung
- 1989 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften
- ab 1986 Rechtsanwalt in Zürich
- 1995–2007 Gründer und Geschäftsführer der Stiftung Tier im Recht (TIR)
- ab 1996 Lehrbeauftragter für Tierschutz- bzw. Veterinärrecht, Universität Zürich
- 2007–2010 Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen, Kanton Zürich («Tieranwalt»)
- ab 2014 Präsident und Geschäftsleiter des Vereins Global Animal Law (GAL)