Rechtsgrundlagen

Die universitäre Weiterbildung ist im Universitätsstatut (Artikel 7-11) und im Weiterbildungsreglement geregelt.

Die Weiterbildungsstudiengänge mit den Abschlüssen Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS, Weiterbildungsdiplom) und Certificate of Advanced Studies (CAS, Zertifikat) verfügen über fakultäre Studienreglemente.