Die Weiterbildungsstudiengänge der Universität Bern (CAS, DAS, MAS) richten sich grundsätzlich an Personen mit Hochschulabschluss und Berufspraxis. In Ausnahmefällen können Fachleute mit äquivalenten Abschlüssen zugelassen werden (s. unten, Zulassung «sur dossier»).
Die Trägerschaft des jeweiligen Weiterbildungsangebots entscheidet über die Zulassung sowie über allfällige Zulassungsbeschränkungen. Die spezifischen Zulassungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungangebote sind in den jeweiligen Studienreglementen geregelt.
Ein- oder mehrtägige Weiterbildungskurse richten sich an spezifische Berufsgruppen. Sie bedingen üblicherweise keinen Hochschulabschluss.
Zulassung «sur dossier»
«Sur dossier» heisst der Königsweg für Personen ohne Hochschulabschluss, die einen Weiterbildungsstudiengang (CAS,DAS,MAS) an der Universität Bern absolvieren möchten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht in allen Studiengängen und es gibt auch keinen Anspruch auf Zulassung. Mehr Informationen gibt Ihnen die Studienleitung der gewünschten Weiterbildung.