CAS Strafrecht für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen

Institut für Strafrecht und Kriminologie

Die problematische Aufgabe des Strafrechts, Freiheitsgarantien der Rechtsgemeinschaft auf Kosten der Freiheit der Rechtsbrecher*innen normativ zu bekräftigen, verlangt von Agierenden, sich der Ursachen kriminellen Verhaltens bewusst zu sein sowie die Bedingungen und Auswirkungen ihrer professionellen Betätigung zu reflektieren.    

Der Studiengang bietet einen umfassenden Überblick über das Strafrecht, das Strafverfahrensrecht, das Sanktionenrecht sowie das Vollzugsrecht. Dabei wird grosser Wert auf Praxisrelevanz, Aktualität und kritische Perspektiven gelegt. Er befähigt die Studierenden, die in ihrer Tätigkeit anstehenden Probleme und Fragestellungen wissenschaftlich informiert und reflektiert zu bearbeiten sowie gegebenenfalls zusätzliche Verantwortungen oder Zuständigkeiten zu übernehmen. Den Studierenden wird ermöglicht, eine über ihren Herkunftsbereich hinausgehende Zusatzqualifikation zu erwerben.

Überblick
Abschluss Certificate of Advanced Studies Strafrecht für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, Universität Bern (CAS StR Unibe)
Start 08/2024
Dauer 3 Semester
Umfang 15 ECTS
Turnus Jährlich (der Beginn des Studiums ist grundsätzlich jeweils im Herbstsemester vorgesehen)
Flexibler Einstieg möglich Nein
Einzelmodul besuchbar Ja
Ort Bern
Sprache Deutsch
Zulassung Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein Hochschulabschluss sowie Berufserfahrung im Kontext des Strafrechts. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können «sur dossier» zugelassen werden, wenn sie über einen für den Studiengang qualifizierenden Bildungsabschluss verfügen und eine mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung vorweisen können.
Kosten CHF 8'500
Spezialpreise Frühbucherrabatt von CHF 500.- bei einer Anmeldung bis am 31. Januar für ein im folgenden Herbstsemester zu beginnendes Studium.
Trägerschaft Institut für Strafrecht und Kriminologie
Anmeldung

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Fachpersonen der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Strafgerichte, des Straf- und Massnahmenvollzugs, der Bewährungshilfe sowie weiterer mit der Anwendung von Strafrecht befassten Stellen, welche nicht bereits über einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften verfügen.

Ziele

  • Die Teilnehmenden erwerben einen Überblick über das materielle Strafrecht, das Strafprozessrecht und das Nebenstrafrecht.
  • Den Teilnehmenden werden die Grundlagen der strafrechtlichen Zurechnungen, wichtige Straftatbestände des Strafgesetzbuches und der Nebenstrafgesetze, das Strafsanktionensystem, die Regelung des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie die Grundlagen des Strafverfahrens vermittelt.
  • Der Studiengang befähigt Personen ohne juristischen Studienabschluss zu einer qualifizierten Berufsarbeit bei der Anwendung von Strafrecht.

Didaktische Prinzipien

Der Studiengang bedient sich unterschiedlicher Lehrmethoden, um den Lern- und Wissenstransfer optimal zu unterstützen und eine lebendige Lernkultur sicherzustellen.

Neben der Vermittlung von theorie- und praxisorientiertem Wissen und Können bieten die Veranstaltungen Raum für Reflexion und Diskussion. Die Veranstaltungen berücksichtigen in Inhalt und Form die Bedürfnisse und Wünsche der Teilnehmenden. Ihr fachliches Wissen und ihre Erfahrung als Fachleute fliessen in den Lehr- und den Lernprozess ein.

Der Studiengang setzt sich zusammen aus Pflicht- und Wahlmodulen im Umfang von insgesamt mindestens 15 ECTS-Punkten. 

Den Pflicht- und Wahlmodulkatalog sowie die aktuellen Termine finden Sie hier: Module.
Die Programmleitung kann die Modulkataloge anpassen und weitere Themen aufnehmen.

Interessierte, die nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können als Hörer*innen zugelassen werden, sofern freie Kursplätze vorhanden sind.

Trägerschaft

Institut für Strafrecht und Kriminologie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Programm- und Studienleitung

zu den Angaben

Zielgruppe

Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Fachpersonen, die nicht über einen Studienabschluss in Rechtswissenschaften verfügen und sich in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Anwendung von Strafrecht befassen. Namentlich Fachpersonen der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Strafgerichte, des Straf- und Massnahmenvollzugs, der Bewährungshilfe, der KESB und weiteren Stellen, die einen Berührungspunkt zum Strafrecht aufweisen.

Zulassungsbedingungen

  • Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein Hochschulabschluss sowie Berufserfahrung im Kontext des Strafrechts.
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können „sur Dossier” zugelassen werden, wenn sie über einen für den Studiengang qualifizierenden Bildungsabschluss verfügen und eine mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung vorweisen können. Als qualifizierende Abschlüsse gelten insbesondere ausserhochschulische Berufsabschlüsse auf der tertiären Bildungsstufe (Diplom einer Höheren Fachschule für Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik, Zertifikat Fachfrau/Fachmann Justizvollzug, Höhere Fachprüfung Polizei u. a. m). Die Programmleitung kann weitere Auflagen für die Zulassung machen, damit sichergestellt ist, dass der Studiengang erfolgreich absolviert werden kann.
  • Interessentinnen und Interessenten, die nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können zugelassen werden, sofern freie Kursplätze vorhanden sind.
  • Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

Anmeldung

Die Weiterbildungsstudiengänge können grundsätzlich Herbstsemester begonnen werden.
Das Gesuch um Zulassung zum Studiengang ist jeweils bis zum 30. April für ein im folgenden Herbstsemester zu beginnendes Studium bei der Studienleitung einzureichen.

Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Aktueller Lebenslauf
  • Diplome und Noten bisher absolvierter Ausbildungen
  • Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeit in einem für den Studiengang relevanten Bereich
  • Motivationsschreiben (kurze Erläuterung der Motive der Studienwahl)
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist

Kosten

Die Kosten für den CAS betragen CHF 8'500. Frühbucherrabatt von CHF 500.- bei einer Anmeldung bis am 31. Januar für ein im folgenden Herbstsemester zu beginnendes Studium.

Kontakt

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Anschlussmöglichkeiten / thematisch verwandte Studiengänge

CAS Kriminologie

Abschluss CAS
Start 08/2024
Sprache Deutsch
Kosten CHF 8'500

Kriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen. Der Umgang damit erfordert fachübergreifendes Wissen und Zusammenwirken. Der Studiengang (15 ECTS-Punkte) befasst sich mit den Ursachen, der Wahrnehmung und der Verhütung von Kriminalität sowie mit gesellschaftlichen und institutionellen Reaktionen auf Kriminalität. Dabei wird grosser Wert auf Praxisrelevanz, Aktualität und kritische Perspektiven gelegt.

Institut für Strafrecht und Kriminologie

DAS Kriminologie

Abschluss DAS
Start 08/2024
Sprache Deutsch
Kosten CHF 17’000

Kriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen. Der Umgang damit erfordert fachübergreifendes Wissen und Zusammenwirken. Der Studiengang (40 ECTS-Punkte) befasst sich mit den Ursachen, der Wahrnehmung und der Verhütung von Kriminalität sowie mit der gesellschaftlichen und institutionellen Reaktion auf Kriminalität. Dabei werden beispielsweise gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnisse sowie der tatsächliche oder scheinbare Bedarf nach neuen Strafnormen und verschärften Strafsanktionen thematisiert. Es wird grosser Wert auf Praxisrelevanz, Aktualität und kritische Perspektiven gelegt.

Institut für Strafrecht und Kriminologie

MAS Kriminologie

Abschluss MAS
Start 08/2024
Sprache Deutsch
Kosten CHF 21’500

Kriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen. Der Umgang damit erfordert fachübergreifendes Wissen und Zusammenwirken. Der Studiengang (60 ECTS-Punkte) befasst sich mit den Ursachen, der Wahrnehmung und der Verhütung von Kriminalität sowie mit der gesellschaftlichen und institutionellen Reaktion auf Kriminalität. Dabei werden beispielsweise gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnisse sowie der tatsächliche oder scheinbare Bedarf nach neuen Strafnormen und verschärften Strafsanktionen thematisiert. Es wird grosser Wert auf Praxisrelevanz, Aktualität und kritische Perspektiven gelegt.

Institut für Strafrecht und Kriminologie

LL.M. Kriminologie

Abschluss MAS
Start 08/2024
Sprache Deutsch
Kosten CHF 21'500

Kriminalität ist ein komplexes gesellschaftliches Phänomen. Der Umgang damit erfordert fachübergreifendes Wissen und Zusammenwirken. Der Studiengang (60 ECTS-Punkte) befasst sich mit den Ursachen, der Wahrnehmung und der Verhütung von Kriminalität sowie mit der gesellschaftlichen und institutionellen Reaktion auf Kriminalität. Dabei werden beispielsweise gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnisse sowie der tatsächliche oder scheinbare Bedarf nach neuen Strafnormen und verschärften Strafsanktionen thematisiert. Es wird grosser Wert auf Praxisrelevanz, Aktualität und kritische Perspektiven gelegt.

Institut für Strafrecht und Kriminologie