UniBE Inno Grant
Bis zu CHF 20'000, um Ideen voranzutreiben, zu validieren und zu innovativen Produkten oder Dienstleistungen weiterzuentwickeln.
Voraussetzungen | Das Projekt hat das Ziel, ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung zu kreieren. Unterstützt werden Projekte mit starkem sozialem und/oder kommerziellem Potenzial. Bewerbungen mit Schwerpunkt in der Grundlagenforschung werden nicht berücksichtigt. |
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Antragsberechtigt | Der/die Gesuchstellende muss während der Förderung an der Universität Bern, dem Inselspital oder den Universitären Psychiatrischen Diensten angestellt sein. |
Förderbetrag | CHF 5'000 bis CHF 20'000 pro Bewerbung. Unterstützung durch das Innovation Office während der gesamten Projektzeit (das Angebot des Innovation Office findet sich hier). Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate. |
Geltungsbereich | Gehalt, Material und Dienstleistungen Dritter. |
Eingabefrist | 23. Oktober 2024Es gibt jährlich zwei Eingabefristen. |
Was ist das Ziel des UniBE Inno Grant?
Das Ziel des UniBE Inno Grants ist es, Forschende, KlinikerInnen, Mitarbeitende und Doktorierende zu ermutigen, aktiv an innovativen Projekten zu arbeiten. Das Innovation Office unterstützen sie dabei, ihre Ideen in greifbare und wirkungsvolle Innovationen umzusetzen.
Der UniBE Inno Grant verdeutlicht das Engagement der Universität Bern, die Förderung von Innovation und Unternehmertum an der Universität Bern, dem Inselspital, Universitätsspital Bern und den Universitären Psychiatrischen Diensten fächerübergreifend zu stärken.
Was sind die nächsten Schritte nach dem UniBE Inno Grant?
Das Innovation Office unterstützt das Projekt auch nach Ende der Förderperiode durch Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Sicherung weiterer Projektförderung, etc. Mögliche nächste Schritte für das Projekt nach dem Ende der Förderung sind:
- Weiterentwicklung der Ergebnisse via Förderung durch UniBE Venture Fellowship, BRIDGE, Innosuisse, etc.
- Ausgründung eines UniBE Startups
- Kollaboration mit einem Implementierungspartner
- Pivotierung oder Beendigung des Projekts aufgrund unzureichender Resultate
Was wird unterstützt?
Während der Förderung muss die Machbarkeit des künftigen innovativen Produkts oder der künftigen Dienstleistung validiert werden. Gleichzeitig müssen solide unternehmerische Grundlagen für die erfolgreiche Umsetzung der Innovation in Gesellschaft und Wirtschaft geschaffen werden.
Der Zuschuss umfasst ein Förderbudget von mindestens CHF 5'000 bis maximal CHF 20'000, welches nicht überschritten werden darf. Mit dem Beitrag des UniBE Inno Grants können folgende Kosten gedeckt werden:
- Gehalt
- Materialkosten: Verbrauchsmaterial, Instrumente, etc.
- Dienstleistungen von Drittanbietern: Prototyping, Impact-Evaluation, Marktforschung, Wirkstoff-Screening, regulatorische Abklärungen, etc.
Wie funktioniert es?
- Der/die Gesuchstellende muss während der Förderung an der Universität Bern, dem Inselspital, Universitätsspital Bern oder den Universitären Psychiatrischen Diensten angestellt sein.
- Werden Experimente durch den Grant gefördert und vom Antragstellenden selbst durchgeführt, muss der/die Antragstellende von einer Forschungsgruppenleitung der Universität Bern, dem Inselspital, Universitätsspital Bern oder den Universitären Psychiatrischen Diensten unterstützt und betreut werden, welche dies bestätigt und Zugang zur notwendigen Infrastruktur bereitstellt.
- Der Antrag enthält eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Budget.
- Der/die Antragstellende kann sich bei offenen Fragen zum UniBE Inno Grant an Dr. Stefanie Dobitz wenden.
- Das Gesuch ist an das Innovation Office innovationoffice@unibe.ch einzureichen. Das Innovation Office stellt die notwendigen Formulare zur Verfügung (siehe unten) und prüft, ob die fristgerecht eingereichten Anträge vollständig sind und die Zulassungskriterien erfüllen.
- Bewerbungen, die die formalen Kriterien erfüllen, werden von der UniBE Inno Grant-Jury beurteilt und bewertet. Die Jury besteht aus dem Leitenden und den Beratenden des Innovation Office. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Einfluss und Neuheit der vorgeschlagenen Lösung
- Machbarkeit des Innovations- und Umsetzungsplans
- Geschäftspotenzial und/oder sozialer Impact
- Abgelehnte Anträge können mit wesentlichen Änderungen ein zweites Mal eingereicht werden.
- Für die Darstellung der Förderung ist von erfolgreichen Antragstellenden das Innovation UniBE Label zu verwenden. Der/die Antragstellende erklärt sich mit der Annahme der Förderung damit einverstanden, an Veranstaltungen und Marketing-Massnahmen des UniBE Inno Grants durch das Innovation Office teilzunehmen.
- Der Betrag wird vom Innovation Office auf ein separates, speziell für das Projekt vorgesehenes universitäres Drittmittelkonto überwiesen. Ein am Ende der Förderung verbleibender Restbetrag muss an das Innovation Office zurücküberwiesen werden.
- Spätestens einen Monat nach Ablauf der Förderung durch den UniBE Inno Grant müssen das Abschlussberichtsformular (siehe unten) und die Abrechnung des Drittmittelkontos zur Genehmigung beim Innovation Office innovationoffice@unibe.ch eingereicht werden.