Wie und wofür kann ich ILIAS nutzen?
ILIAS hat verschiedene Einsatzzwecke. Hauptsächlich dient das System als zentrales Lern-Management-System, auf welchem die Lerninhalte der Veranstaltungen und Kurse an der Universität Bern bereitgestellt werden können. Studierende haben so von überall her zu jeder Zeit Zugriff auf die Materialien ihrer Veranstaltung.
ILIAS für Lehrpersonen & Admins
ILIAS in der Lehre einsetzen
ILIAS-Kurs beantragen
Um einen ILIAS-Kurs zu nutzen, müssen Sie Kursadministrator/in für einen ILIAS-Kurs sein. Einen neuen ILIAS-Kurs können Sie je nach Fall folgt erstellen (lassen):
Fall 1: Veranstaltung ist im Veranstaltungsverzeichnis KSL vorhanden.
- Beantragen Sie den ILIAS-Kurs direkt im KSL bei der Ausschreibung: Anleitung ILIAS Kurs anlegen
Fall 2: Veranstaltung ist nicht in KSL vorhanden.
- iTools Arbeitsbereich durch die Supportstelle iLUB eröffnen lassen: Portal Point Antrag
Didaktische Szenarien
ILIAS hat ein ausgeklügeltes Rechtesystem und ermöglicht dadurch viel Spielraum für unterschiedliche Einsatzszenarien. Auch für die einzelnen ILIAS Objekte gibt es meistens mehr als nur einen Einsatzzweck. In unserem ILIAS Supportbereich stellen wir Ihnen diverse Einsatzszenarien vor.
ILIAS für Umfragen, Arbeitsgruppen und weiteres
ILIAS eignet sich auch für die Zusammenarbeit untereinander und ermöglicht in den iTools, einzelne Tools von ILIAS unabhängig von einer Veranstaltung zu nutzen (z.B. Arbeitsgruppen und öffentliche Umfragen).
Bitte beachten Sie, dass über ILIAS grundsätzlich keine Personendaten (z.B. Adresslisten, Kandidatenlisten von Repetitionsprüfungen oder Listen von Prüfungsergebnissen) veröffentlicht werden dürfen.
Generell dürfen Personendaten nur bekannt gegeben werden, wenn die verantwortliche Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat oder es in ihrem Interesse liegt. Weiter sind bei der Bearbeitung von Personendaten der Grundsatz der Verhältnismässigkeit (dass nur so viele Daten/Informationen wie nötig und so wenige wie möglich bearbeitet und weitergegeben werden) sowie das Zweckbindungsprinzip (Personendaten dürfen nicht für einen Zweck bearbeitet werden, der nach Treu und Glauben mit dem Zweck unvereinbar ist, für den sie ursprünglich beschafft oder der Behörde bekanntgegeben worden sind) zu beachten.