CAS Migrationsrecht

Universitäten Bern, Neuchâtel und Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Migrationsrecht (ZFM) und dem Institut für Europarecht

Dieser berufsbegleitend und modular aufgebaute Studiengang hat das Ziel, wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kompetenzen im Migrationsrecht zu vermitteln. Dazu gehören neben dem Erwerb von Grundlagen im Migrationsrecht auch die Analyse der aktuellen Migrationspolitik.

Das Programm umfasst 19 Kurstage und dauert zwischen 18 und 24 Monaten.

In sieben Modulen wird die Thematik durch Referate, Übungen und Fallstudien behandelt. Der Unterricht legt besonderen Wert auf praxisorientiertes Ar­beiten, z.B. anhand von Fallbeispielen. Für Personen ohne juristische Ausbildung wird eine Veranstaltung zu den Grundlagen des Rechts angeboten.

Als Dozierende konnten erfahrene Lehrpersonen insbesondere der drei beteiligten Universitäten sowie Expertinnen und Experten von Gerichten, Behörden, der Anwaltschaft und nationalen und internationalen Organisationen gewonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kurswebsite: www.unifr.ch/go/cas-migration.

CAS Migrationsrecht
Überblick
Abschluss Certificate of Advanced Studies in Migrationsrecht
Start 12/2024
Dauer Dez. 2024 – Nov. 2026 (deutscher Kurs) / Dez. 2025 - Dez. 2027 (französischer Kurs)
Umfang 15 ECTS
Turnus jährlich
Flexibler Einstieg möglich Ja
Einzelmodul besuchbar Ja
Ort Universität Bern (deutscher Kurs), Université de Fribourg (formation en français)
Sprache Deutsch, Französisch
Zulassung Abgeschlossene Erstausbildung an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) und in der Regel eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Migrationsbereich Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über eine vergleichbare Qualifikation aus der Berufspraxis und Weiterbildung verfügen.
Anmeldung bis 30.09.2024
Kosten CHF 10’900
Spezialpreise 500.- Rabatt bei Bewerbung bis zum 15. Juli
Trägerschaft Universitäten Bern, Neuchâtel und Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Migrationsrecht (ZFM) und dem Institut für Europarecht
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Anmeldung

Der Studiengang ist berufsbegleitend und modular aufgebaut. Er richtet sich in erster Linie an im Migrationsbereich tätige Personen mit oder ohne juristische Ausbildung.

In den sieben Modulen (deren Inhalt laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird) wird die Thematik durch Referate, Übungen und Fallstudien behandelt. Der Unterricht legt besonderen Wert auf praxisorientiertes Ar­beiten, z.B. anhand von Fallbeispielen.

Erwartet wird eine aktive Mitwirkung der Teilnehmenden, indem eigene Erfahrungen in die Gruppe eingebracht werden, mindestens ein Referat zu einem praktisch relevanten Thema gehalten und eine schriftliche Abschlussarbeit verfasst wird.

In sieben Modulen wird die Thematik durch Referate, Übungen und Fallstudien behandelt.

Modul 1: Sozialwissenschaftliche und rechtliche Grundlagen zu Migration, Migrationspolitik und Migrationsrecht (2 Tage)

Modul 2: Zulassung, Aufenthalt und Beendigung des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen im schweizerischen Ausländerrecht (4 Tage)

Modul 3: Europäisches und bilaterales Freizügigkeits- und Ausländerrecht (2 Tage)

Modul 4: Bürgerrecht und Integration (2 Tage)

Modul 5: Grundlagen des schweizerischen, europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts (2 Tage)

Modul 6: Asylverfahren und Rückkehrpolitik der Schweiz (3 Tage)

Modul 7: Irreguläre Migration im Kontext des europäischen Grenzschutzes (2 Tage)

Die Träger des Studiengangs sind die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg. Die Studienleitung, Prof. Astrid Epiney (Studiendirektorin), Prof. Cesla Amarelle und Prof. Alberto Achermann, ist für die Durchführung des Studiengangs verantwortlich.

Als Dozierende konnten erfahrene inländische und ausländische Lehrpersonen insbesondere der drei beteiligten Universitäten sowie Expertinnen und Experten von Gerichten, Behörden, der Anwaltschaft und nationalen und internationalen Organisationen gewonnen werden.

Die Teilnahme am Studiengang setzt eine abgeschlossene Erstausbildung an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) voraus. Weiter wird in der Regel eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Migrationsbereich vorausgesetzt. Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über eine vergleichbare Qualifikation aus der Berufspraxis und Weiterbildung verfügen. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.

Sofern der Kurs nicht ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, gezielt einzelne Module des Studiengangs als Hörerin/Hörer zu besuchen.

Der nächste Lehrgang in deutscher Sprache beginnt am 06. Dezember 2024. 

Bewerbungsfrist: 30. September 2024

Das Studiengeld beträgt 10'900.- CHF und ist in zwei Tranchen zu entrichten: die Hälfte vor Kursbeginn, die andere Hälfte vor der Absolvierung des letzten Moduls.

Bei frühzeitiger Bewerbung bis zum 15. Juli 2024 wird ein Rabatt von 500.- CHF gewährt.

Im Studiengeld inbegriffen sind die Kosten für Kursunterlagen und Prüfungsgebühren. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und spezielle Literatur.

Besucht eine Person als Hörerin/Hörer nur einzelne Module des Studiengangs, so ist pro Kurstag eine Studiengebühr in Höhe von 650.- CHF vor Beginn des Moduls zu entrichten.

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