DAS Statistical Data Science

Institut für mathematische Statistik und Versicherungslehre

Das modulare Weiterbildungsprogramm Statistical Data Science richtet sich an HochschulabsolventInnen aller Fachrichtungen, die ihre statistischen Grundkenntnisse deutlich erweitern, aus der statistischen Perspektive einen Einblick ins weite Feld der Data Science erhalten und die statistischen Methodenkenntnisse dem eigenen Bedarf entsprechend vertiefen möchten.

Das DAS in Statistical Data Science (DAS SDS) umfasst das Programm der beiden CAS-Studiengänge Statistical Data Science (CAS SDS) und Advanced Statistical Data Science (CAS ASDS) sowie eine DAS-Arbeit, die entweder parallel zum zweiten Semester des CAS ASDS oder im Anschluss daran verfasst wird. Die Teilnehmenden lernen ein breites Spektrum statistischer Methoden und Modelle kennen und wenden die erworbenen Kompetenzen auf ein Problem aus der eigenen Praxis an.

Das DAS SDS kann anschliessend zu einem MAS-Abschluss erweitert werden.

Überblick
Abschluss Diploma of Advanced Studies in Statistical Data Science Universität Bern (DAS SDS Unibe)
Start 09/2024
Dauer September 2024 – August 2026 oder Januar 2027
Umfang 36 ECTS
Turnus alle zwei Jahre
Flexibler Einstieg möglich Nein
Einzelmodul besuchbar Ja
Ort Bern
Änderungen aufgrund von Pandemie-Massnahmen bleiben vorbehalten, insbesondere können einzelne Module oder Teile davon digital durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Sprache Deutsch, Englisch
Zulassung Voraussetzungen: Hochschulabschluss, elementare Vorkenntnisse in Statistik im Umfang einer Einführungsvorlesung an einer Hochschule. Ausnahmen „sur Dossier“ möglich.
Kosten CHF 2'000 zusätzlich zu den Kosten für die beiden CAS-Studiengänge
Trägerschaft Institut für mathematische Statistik und Versicherungslehre
Anmeldung

Teilnehmende, welche das DAS SDS anstreben, absolvieren zunächst das CAS in Statistical Data Science (CAS SDS) sowie das CAS in Advanced Statistical Data Science (CAS ASDS) gemäss den Angaben auf den entsprechenden Factsheets.

In der DAS-Arbeit bearbeiten die Teilnehmenden in der Regel Problemstellungen, die aus dem eigenen Arbeitsbereich stammen oder mit diesem zusammenhängen. Der Bearbeitungsaufwand soll ca. 2.5 bis 3 Arbeitswochen betragen. Die DAS-Arbeit wird entweder parallel zum zweiten Semester des CAS in ASDS oder im Anschluss daran verfasst.

Die DAS-Arbeit wird durch eine Expertin bzw. einen Experten aus der Wissenschaft oder der Praxis betreut und beurteilt. In der Regel handelt es sich dabei um Dozierende des Weiterbildungsprogramms.

Nach der Abgabe der schriftlichen Arbeit wird diese durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer in einem Vortrag mit anschliessender Diskussion vorgestellt. Die Bewertung dieser Diplomprüfung fliesst in die Bewertung der DAS-Arbeit ein.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen (Pflichtmodule, gewählte Wahlmodule, Leistungskontrollen inkl. Diplomprüfung) ist grundsätzlich obligatorisch. Für die Veranstaltungen des Studiengangs sind insgesamt mindestens 80% Präsenzzeit erforderlich. Darüber hinausgehende Absenzen können in Absprache mit der Studienleitung kompensiert werden. Bei den Leistungskontrollen werden nur Absenzen aus schwer wiegenden Gründen akzeptiert (insbesondere bei Krankheit, die mit einem Arztzeugnis belegt wird).

Das Weiterbildungsprogramm in Statistical Data Science wird vom Institut für mathematische Statistik und Versicherungslehre (IMSV) der Universität Bern angeboten. Das Programm ist eine Weiterentwicklung des früheren Weiterbildungsprogramms in angewandter Statistik am IMSV. Seit 1994 haben rund 500 Personen an einem dieser Programme teilgenommen.

Die einzelnen Module werden von Hochschuldozierenden sowie von erfahrenen Expertinnen und Experten aus der Praxis unterrichtet. Diese betreuen in der Regel auch die Abschlussarbeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zu allen Studiengängen des Weiterbildungsprogramms sind ein Hochschulabschluss sowie elementare Vorkenntnisse in Statistik im Umfang einer Einführungsvorlesung an einer Hochschule.

Teilnehmende des CAS ASDS können die DAS-Arbeit beginnen, wenn sie das CAS SDS erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens die Leistungskontrollen zu den Pflichtmodulen des ersten Semesters des CAS ASDS bestanden haben.

Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen können von der Programmleitung „sur Dossier“ genehmigt werden. Bei Personen ohne Hochschulabschluss oder ohne ausreichende Vorkenntnisse für den Studiengang kann sie weitere Auflagen für die Zulassung machen, damit sichergestellt ist, dass diese den Studiengang erfolgreich absolvieren können.

Interessentinnen und Interessenten, die nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können zugelassen werden, sofern freie Kursplätze vorhanden sind.

Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

Teilnehmende, die deutlich umfassendere Vorkenntnisse mitbringen (beispielsweise aufgrund eines Studiums oder einer Weiterbildung zu einem ähnlichen Thema), können sich unter gewissen Bedingungen externe Leistungen an den Studiengang anrechnen lassen bzw. brauchen bereits erbrachte Leistungen nicht nochmals zu erbringen (Erlass). Weitere Angaben finden sich in Art. 21–24 des Reglements; genauere Auskunft gibt die Studienleitung.

Der Einstieg ins Weiterbildungsprogramm erfolgt im Normalfall über das CAS in Statistical Data Science. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Mai 2024. Für das CAS in Advanced Statistical Data Science läuft die Anmeldefrist bis am 31. Mai 2025, und die Anmeldung für die Erweiterung zum DAS kann bis am 31. Oktober 2025 erfolgen.

Die Kosten für die Erweiterung zum DAS in Statistical Data Science betragen 2000 CHF, zusätzlich zu den Kosten für die beiden CAS-Studiengänge (je 6500 CHF; insgesamt also 15000 CHF fürs DAS-Programm mit allen obligatorischen Studiengangselementen).

Die Anzahl der Kursplätze ist beschränkt. Über die Durchführung entscheidet die Programmleitung nach Ablauf der Anmeldefrist.

Ein Rückzug der Anmeldung vor dem Anmeldeschluss ist ohne Kostenfolge möglich. Bei Rücktritt nach Ablauf der Anmeldefrist muss das ganze Kursgeld bezahlt werden. Falls mit Einverständnis der Programmleitung ein Ersatz gefunden werden kann, wird ein Verwaltungskostenhonorar von 200 CHF in Rechnung gestellt.

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