Werkzeuge und Arbeitshilfen Für Lehrende

Rahmenkonzept

Das Rahmenkonzept für die Durchführung und Verwendung von Lehrveranstaltungsevaluationen gibt einen Überblick über die Massnahmen zur Qualitätssicherung- und -entwicklung (QSE) auf Ebene der Lehrveranstaltungen. Auf dieser Seite werden die wichtigsten Punkte des Rahmenkonzepts beschrieben.

Die Lehrveranstaltungsevaluation an der Universität Bern erfüllt mehrere Zwecke. Sie wird in Form von studentischen Umfragen durchgeführt und somit bezieht sie die Studierenden in die Gestaltung der Lehre mit ein (Mitspracherecht). Anhand der so gewonnenen Daten liefert die Evaluation konkrete Hinweise zur Verbesserung von Lehr- und Lernsituationen (Verbesserungsorientierung). Schliesslich dient sie als Qualitätsnachweis für die Gesetzgeber*innen und die Öffentlichkeit (Rechenschaftslegung).

1) Qualitätsnachweis (Rechenschaftslegung)

Da Hochschulen einem öffentlich finanzierten und rechtlich regulierten Bildungsauftrag nachkommen, sind sie verpflichtet, die Umsetzung und Zielerreichung der von ihnen angebotenen Leistungen (in diesem Fall der Lehrveranstaltungen) gegenüber den Gesetzgeber*innen und der Öffentlichkeit transparent zu machen. 

Die Evaluation von Lehrveranstaltungen ist ein wichtiger Baustein des Systems für die Qualitätssicherung und -entwicklung einer Universität und somit eine Voraussetzung für die erfolgreiche institutionelle Akkreditierung. Nur akkreditierte Hochschulen dürfen sich weiterhin “Universität” nennen und sind für Bundesbeiträge qualifiziert.

Ein funktionierendes System zur Evaluation von Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen ist gemäss den Qualitätsstandards 3.2 und 3.4 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) vorgeschrieben.

Darüber hinaus dient die Evaluation dem internen Monitoring und der Rechenschaftslegung gegenüber der Universitätsleitung.

Mehr dazu:

Akkreditierung an der UniBE

Schweizer Akkreditierungsrat SAR

Qualitätsstandards HFKG für die Institutionelle Akkreditierung

2) Weiterentwicklung (Verbesserungsorientierung)

Die Evaluationsergebnisse dienen der Weiterentwicklung der Lehre. Hier geht es darum, Stärken und Schwächen der Lehre zu identifizieren, um Ideen für Modifikationen zu generieren.

Die Ergebnisse der Evaluationen (Zwischen-, Schluss- und Evaluation der Leistungskontrolle) werden genutzt, um die Lehre auf zwei Ebenen zu verbessern:

  1. Die Dozierenden nutzen die Ergebnisse, um das eigene Konzept (Lernergebnisse, Lehr-/Lernaktivitäten, Prüfungen) weiterzuentwickeln.
  2. Die Fakultäten und Institute nutzen die Ergebnisse, um Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Gute Lehre zu optimieren.

3) Mitspracherecht

Durch die Teilnahme an den Umfragen haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen zu kommunizieren und sind so in die Gestaltung der Lehre miteinbezogen. Das Mitspracherecht ist in den Qualitätsstandards für die institutionelle Akkreditierung verankert (Qualitätsstandard 1.3).

Damit die Lehrveranstaltungsevaluation ihre Zwecke erfüllen kann, muss sie Antwort auf die folgende Frage geben:

In welchem Masse wird in den Lehrveranstaltungen der Universität Bern Gute Lehre umgesetzt?

Was heisst aber “Gute Lehre”?

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Lehr-Lern-Forschung, gilt Lehre dann als «gut», wenn drei entscheidende Faktoren gut aufeinander abgestimmt sind («Didaktische Kohärenz», engl. «constructive alignment»): 

  • die angestrebten Lernergebnisse (learning outcomes)
  • die Lehr- und Lernaktivitäten
  • die Lernerfolgskontrollen

In Anknüpfung an diese Erkenntnisse und das multidimensionale Modell der Lehrqualität von Rindermann (2009) wurde ein Modell der Lehrqualität an der Universität Bern entwickelt. Das Modell bildet die qualitätsrelevanten Dimensionen einer Lehrveranstaltung und einer Leistungskontrolle ab, definiert die Zielkriterien und deren Zusammenhänge (siehe Abbildung).

Das Modell ist die Grundlage für unsere Umfrageinstrumente.

Die Daten, die in den Umfragen gewonnen werden, zeigen auf, in welchen Bereichen Verbesserungspotential für die jeweilige Lehrveranstaltung bzw. Leistungskontrolle liegt.

Methodik

Die Lehrveranstaltungsevaluation an der Universität Bern basiert auf studentischem Feedback, einem validen Mittel zur Beurteilung der Lehrveranstaltungsqualität (z.B. Treischl & Wolbring, 2017; Fondel et al, 2015; Spooren et al., 2013; Marsh, 2007).

Die Evaluationen folgen einem regulären Turnus, der im Rahmenkonzept festgelegt ist:

Schlussevaluation

Die Mindestanforderung sieht vor, jede Lehrveranstaltung mindestens einmal alle drei Jahre zu evaluieren. Innerhalb dieses Rahmens planen die einzelnen Fakultäten ihre Evaluationen nach ihren eigenen QSE-Richtlinien und kontrollieren deren Einhaltung. Für neue Lehrveranstaltungsformen und neu eingestellte Dozierende ist die Schlussevaluation Pflicht, ebenso für Lehrende auf Qualifikationsstellen (z.B. Assistenzprofessuren mit Tenure Track). Lehrveranstaltungen, die bei der vorherigen Evaluation als „unzureichend“ eingestuft wurden, müssen bei der nächsten Durchführung nochmals evaluiert werden.

Evaluation der Leistungskontrolle

Die Mindestanforderung sieht vor, dass 50% aller Leistungskontrollen mindestens einmal alle 3 Jahre evaluiert werden. Die Fakultäten planen die Evaluationen diesem Rahmen entsprechend und wählen die zu evaluierenden Leistungskontrollen unter Berücksichtigung der fakultären QSE-Richtlinien aus.

Zwischenevaluation

Bei Lehrveranstaltungen, die bei der vorherigen Evaluation als „unzureichend“ eingestuft wurden, muss bei der nächsten Durchführung auch die Zwischenvaluation durchgeführt werden.

Die Dozierenden dürfen auch freiwillig ihre Lehrveranstaltung zur Zwischen-, Schluss- oder Evaluation der Leistungskontrolle anmelden.

Die Evaluationen findet zu drei verschiedenen Zeitpunkten im Semester statt.

Für die Anmeldefristen und konkrete Durchführungszeiträume für das jeweils laufende Semester siehe Fristen.

Zwischenevaluation

  • Anmeldefrist: Ende Semesterwoche 3
  • Standarddurchführungstermin: 1. Hälfte der Lehrveranstaltungstermine, bis spätestens 9. Semesterwoche (Abhängig von den Durchführungsterminen) )

Schlussevaluation

  • Anmeldefrist: Ende Semesterwoche 8
  • Standarddurchführungstermin: Gegen Ende der Lehrveranstaltungstermine, ab 11. Semesterwoche

Evaluation der Leistungskontrolle

  • Anmeldefrist: Ende Semesterwoche 10
  • Standarddurchführungstermin: ab 12. Semesterwoche, nach erfolgter Leistungskontrolle (i.d.r. um 20:00 Uhr am Tag der Prüfung, wenn nicht anders vereinbart - vor Bekanntgabe der Note)

Die Ergebnisse der Schlussevaluation werden einer von 5 Erfolgsstufen zugeordnet:

  • hervorragend
  • sehr gut
  • gut
  • ausreichend
  • unzureichend

Die Zuordnung basiert auf dem Gesamtergebnis einer Schlussevaluation. Berücksichtigt werden dabei Mittelwerte aus den Fragen 1.1 - 1.3 (Lernfortschritt) und 2.1 - 2.5 (Zufriedenheit).

Seit dem FS24 gelten die folgenden Schwellenwerte, die zusammen mit den Fakultäten und einem externen Experten festgelegt wurden:

  • ≥5.7 = «hervorragend» (Stufe dunkelgrün)
  • ≥5.5 <5.7 = «sehr gut» (Stufe hellgrün)
  • ≥4.5 <5.5 = «gut» (Stufe blau)
  • ≥4.0 <4.5 = «ausreichend» (Stufe gelb)
  • <4.0 = «unzureichend» (Stufe rot)

Die Einstufung als «hervorragend» ist mit der Nominierung für die ALL-Auszeichnung (Anerkennung hervorragender Leistungen in der Lehre) verknüpft.

Bei «unzureichenden» Ergebnissen werden Massnahmen getroffen. Massgebend ist das Rahmenkonzept sowie die fakultären QSE-Richtlinien.

Die Zwischenevaluation wird a priori nicht bewertet, da sie rein formativ ausgerichtet ist. Die Nutzung der Resultate liegt in der Eigenverantwortung von Dozierenden.

Die Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE) der Lehrveranstaltungen gestaltet sich in Form eines Regelkreises mit drei in Wechselbeziehungen stehenden Ebenen:

Erste Ebene: Lehrveranstaltung

Für die QSE auf der Ebene der einzelnen Lehrveranstaltung sind die Dozierenden verantwortlich. Die Dozierenden gestalten die Lehrveranstaltung unter Einbezug der bisherigen Evaluationsergebnissen (1). Sie führen die LV und die Evaluationen durch und leiten aus den Ergebnissen der Evaluationen Hinweise zur Verbesserung der nächsten Lehrveranstaltung und ggf. Leistungskontrolle ab (2/3). Die Ergebnisse und geplante Anpassungen (4) werden nach Möglichkeit den Studierenden kommuniziert.

Zweite Ebene: Fakultät

Die Fakultäten erstellen einen Evaluationsplan (5) und sorgen für seine Umsetzung (6). Die Qualitätsverantwortliche*n der Fakultäten erhalten von der Fachstelle LVE aggregierte Ergebnisse der Schlussevaluation und der Evaluation der Leistungskontrollen (7) und treffen entsprechende Massnahmen (8), die im Rahmenkonzept und in den fakultären Qualitätsrichtlinien festgelegt sind.
 

Dritte Ebene: Universitätsleitung

Am Ende des akademischen Jahres erstatten die Qualitätsverantwortlichen der Fakultäten einen Bericht zuhanden der Fachstelle LVE. Sie reflektieren die Ergebnisse der Evaluationen, setzen sie in Kontext, und berichten über die geplanten oder bereits getroffenen QSE-Massnahmen.

 

Im Anschluss verfasst die Fachstelle LVE einen zusammenfassenden Bericht inkl. eine kurze Stellungnahme zu den fakultären Berichten und kommuniziert die Ergebnisse der Universitätsleitung.

Die Ergebnisse werden nach Bedarf an den operativen Gesprächen bzw. an den Strategiegesprächen thematisiert (11). Wenn nötig, werden anschliessend konkrete Ziele formuliert und Massnahmen abgeleitet (12), welche wiederum Anpassungen an dem gesamten Prozess und/oder der Qualitätsstrategie (9) und deren Umsetzung (10) zufolge haben.